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Energieverbrauchsdaten

Datenbereitstellung für den Energieverbrauchsausweis

Die gesetzliche Grundlage zur Erstellung von Energieausweisen bildet das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Vorschriften zur Erstellung von Energieausweisen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Das GEG sah eine Übergangsfrist bei den Neuerungen für bestehende Gebäude bis zum 30. April 2021 vor. Seit dem 1. Mai 2021 kommt somit das GEG mit den zusätzlichen Regeln für Energieausweise zum Tragen.

  • Wird ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbstständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast, ist ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt.
  • Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf anhand von Anlagedaten und Bausubstanz eines Gebäudes ermittelt.
  • Dem Verbrauchsausweis liegen die Verbrauchswerte der vergangenen Jahre zu Grunde.

Für den Energieverbrauchsausweis benötigen Sie die Energieverbrauchsdaten von drei zusammenhängenden Kalenderjahren bzw. Abrechnungszeiträumen, die die Energieberatenden zur Ausweiserstellung heranziehen.

Die Energieversorgung Halle Netz GmbH ist nicht berechtigt, Energieausweise zu erstellen. Bitte wenden Sie sich hierfür an eine zertifizierte Energieberatung, Handwerksfachbetrieb oder Schornsteinfeger*in.

Auftrag zur Bereitstellung von Energieverbrauchsdaten für Wohngebäude
  • Bitte verwenden Sie zur Beantragung dieses Formular

Auftrag zur Bereitstellung von Energieverbrauchsdaten für Wohngebäude

  • Verbrauchsdaten werden in anonymisierter* Form als Gesamtwert zur Verfügung gestellt

* Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch die Energieversorgung Halle Netz GmbH übermittelten Verbrauchsdaten wird keine Haftung übernommen. 

Preisübersicht für die Verbrauchsdaten-Ermittlung ab 01.01.2024

je Wohngebäude und Auftrag*

netto

brutto**

75,63 Euro 90,00 Euro

* Als Wohngebäude zählt jedes eigenständige Gebäude, wenn es z. B. eine oder mehrere der nachfolgenden Kriterien erfüllt: selbstständige Nutzbarkeit, eigenes Treppenhaus, eigene Hausnummer, eigener Eingang. Verbrauchsdaten werden bei drei oder mehr Wohneinheiten je Wohngebäude in anonymisierter Form als Gesamtwert zur Verfügung gestellt.

** Bruttopreise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %.

Preisblatt für die Energieverbrauchsdaten-Ermittlung