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Anschluss

Erster Schritt zum Netzanschluss Ihrer Erzeugungsanlage ist die rechtzeitige Anmeldung bei uns. Zur verbindlichen Bewertung eines Anschlussbegehrens für eine Erzeugungsanlage benötigen wir vollständige Anmeldeunterlagen. Welche dies sind, können Sie je Anlagentyp und -leistung dieser Übersicht entnehmen.

Anmeldeunterlagen für Erzeugungsanlagen

Mit dem Antrag zur Einspeisung reichen Sie bitte nachfolgend aufgeführte Unterlagen vollständig ausgefüllt ein. Der Versand kann postalisch (Energieversorgung Halle Netz GmbH, Bornknechtstr. 5, 06108 Halle) oder per E-Mail an einspeisung@netzhalle.de erfolgen. 

Anmeldung einer Solaranlage (EEG)

Anschluss an das Niederspannungsnetz

Antrag Netzanschluss Strom
Bearbeitungshinweise Antrag Netzanschluss Strom

Datenblatt für Photovoltaikanlagen

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Anmeldung einer KWK-Anlage

Datenblatt KWK-Anlagen

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Antrag Netzanschluss Strom 
Bearbeitungshinweise Antrag Netzanschluss Strom

Antrag Netzanschluss Erdgas
Bearbeitungshinweise Antrag Netzanschluss Erdgas

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage

Sie möchten uns Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage (auch Plug-In-Anlage, Steckdosenmodul, Balkonkraftwerk, Mini-PV-Anlage genannt) melden? Nachfolgend finden Sie dazu weitere Informationen und ein vereinfachtes Anmeldeformular.

Im Niederspannungsnetz der Energieversorgung Halle Netz GmbH können steckerfertige Erzeugungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen, betrieben werden. Diese sind unter anderem:

  • Die maximale Leistung von 600 W wird nicht überschritten und es werden keine weiteren Stromerzeugungsanlagen am Anschluss betrieben.
  • Die Stromerzeugungsanlage wird über eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen. Steckdosenlösungen für den Anschluss mittels eines Schuko-Steckers in Schuko-Steckdosen sind nicht zulässig.
  • Die Stromerzeugungsanlage und der Anschluss entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht. Für eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird keine Vergütung gemäß der Fördergesetze (EEG, KWKG) beansprucht.
  • Die Messung erfolgt über einen Zweirichtungszähler. Ein normaler Einrichtungszähler mit oder ohne Rücklaufsperre ist nicht ausreichend. Sollte ein Zweirichtungszähler bei Ihnen noch nicht installiert sein, bekommen Sie nach dem Einreichen des Anmeldeformulars eine entsprechende Information von uns.

Weitere detailliertere Informationen und Anforderungen über steckerfertige Erzeugungsanlagen finden Sie darüber hinaus auf der Internetseite des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.). Haben Sie hierzu noch Fragen, stehen wir Ihnen gern unter (0345) 5 81 - 75 64 zur Verfügung.

Anmeldeunterlagen steckfertige Erzeugungsanlage

Anmeldung einer sonstigen Erzeugungsanlage

Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Antrag Netzanschluss Strom 
Bearbeitungshinweise Antrag Netzanschluss Strom

Datenblatt für Erzeugungsanlagen

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Datenblatt für Netzersatzanlagen

Anmeldung eines Stromspeichers

Datenblatt Stromspeichersysteme

Hinweis zum Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz

Sofern alle zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen und Angaben vorhanden sind, wird durch uns die Anschlussmöglichkeit Ihrer geplanten Anlage unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung, der Betriebsweise und der zu erwartenden Netzrückwirkungen der geplanten Erzeugungsanlage geprüft.

Das Ergebnis der Prüfung, mit Benennung eines Verknüpfungspunktes und der ggf. notwendigen Kosten zur Realisierung des Anschlusses, wird Ihnen im Rahmen einer Stellungnahme schriftlich mitgeteilt. 

Für den Aufbau, Anschluss und den Betrieb der Anlagen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Gesetze und Richtlinien zwingend zu beachten und umzusetzen. Hinweise zu den wichtigsten technischen Regeln sowie frei einsehbare Richtlinien finden Sie nachfolgend. 


Hier gelten u. a.:
  • VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“, erhältlich über den VDE-Verlag
  • VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“, erhältlich über den VDE-Verlag
  • VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannung und deren Betrieb“, erhältlich über den VDE-Verlag
  • Technische Anschlussbedingungen - TAB 2019
  • Ergänzung zur TAB 2019

Nach Fertigstellung der Anlage bzw. nach Realisierung des Netzanschlusses ist durch ein beauftragtes Installationsunternehmen ca. eine Woche vor der geplanten Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ein Inbetriebsetzungsantrag je Zählereinbau/-wechsel bei uns einzureichen (Formblatt) bzw. über unser Online-Portal IWS die Inbetriebsetzung entsprechend zu beantragen. Die Kosten für jede Inbetriebsetzung berechnet die Netzgesellschaft Halle nach aktuell gültigem Preisblatt. Über die Inbetriebsetzung ist durch den Anlagenerrichtenden ein Inbetriebsetzungsprotokoll anzufertigen.

Wir weisen darauf hin, dass die Einbindung der Stromanlage der Kundin bzw. des Kunden in das Netz der Energieversorgung Halle Netz GmbH darf ausschließlich durch ein eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen vorgenommen werden darf.

Hinweis: Zum Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlagen ohne Netzanschluss müssen die Photovoltaikmodule vollständig am Bestimmungsort montiert, komplett verkabelt und dauerhaft an die jeweiligen Wechselrichter angeschlossen sein. Der Anlagenerrichtende sowie der Anlagenbetreibende muss dies in einem einer separaten Erklärung der Inbetriebnahme einer EEG-Anlage nachweisen und schriftlich mit Unterschrift bestätigen.

Zur Nachweisführung müssen entsprechend Bilder der PV-Module und deren Verkabelung sowie Bilder der Verkabelung bis zu den jeweiligen Wechselrichtern mit dem Datum der Betriebsbereitschaft der installierten Photovoltaikanlage eingereicht werden.