Anmeldung von Photovoltaikanlagen
- NEU: Online Anmeldung Photovoltaikanlage
Um die Anmeldung zu erleichtern, können Sie zusammen mit Ihrer Installationsfirma Ihre Photovoltaikanlage inklusive Stromspeicher ab sofort direkt auf unserer Internetseite beantragen.
Nutzen Sie dafür unsere neue Funktion Online Anmeldung Photovoltaikanlage.
Hinweis: Die Funktion befindet sich noch in Entwicklung. Helfen Sie uns gern bei der Weiterentwicklung und senden Ihre Fragen oder Verbesserungsvorschläge an kundenportalsupport@netzhalle.de.
Hier erfahren Sie in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, was für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage erforderlich und wer in welchem Schritt zuständig ist.
Im ersten Schritt erfolgt immer die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage bei uns als zuständigem Netzbetreiber. Die Anmeldung erledigen Sie zusammen mit Ihrer Installationsfirma bequem über unsere Online Anmeldung Photovoltaikanlage.
- 1. Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage
Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage erfolgt in der Regel durch Ihre Installationsfirma über unsere Online Anmeldung Photovoltaikanlage.
Sollten Sie im ersten Anlauf nicht alle erforderlichen Daten und Dokumente vorliegen haben, können Sie Ihren Fortschritt dabei problemlos speichern und Ihre Anmeldung innerhalb von 7 Tagen abschließen. Folgende Unterlagen benötigen wir zusätzlich zu Ihren Angaben und den technischen Daten der Photovoltaikanlage:
- ggf. Vollmacht des Anschlussnehmers und des Grundstückeigentümers
- Lageplan, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, aus dem die Grenzen des Grundstücks und der Aufstellungsort der Anlage(n) hervorgeht; bei mehreren Anlagen sollte eine Abgrenzung der Anlagen zu erkennen sein
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Anlage (ggf. einschließlich bereits vorhandener Anlagen) inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen - einpolige Darstellung ausreichend
- technische Herstelldatenblätter für die eingesetzten Module, Wechselrichter, Stromspeicher und ggf. den zentralen NA-Schutz
- Einheitenzertifikate für die eingesetzten Wechselrichter und den NA-Schutz
- 2. Prüfung der Unterlagen durch Netz Halle
Wir prüfen Ihre Anmeldung auf Vollständigkeit und nehmen bei Fragen oder fehlenden Angaben Kontakt mit Ihnen bzw. Ihrer Installationsfirma auf.
- 3. Netzverträglichkeitsprüfung durch Netz Halle
Bevor wir Ihnen eine Einspeisezusage geben können, führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Hierbei ermitteln wir, ob der Anschluss der gewünschten Einspeiseleistung am gewünschten Ort möglich ist.
- 4. Einspeisezusage durch Netz Halle
Nach erfolgter Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie von uns die schriftliche Einspeisezusage in Form einer netztechnischen Stellungnahme. Darin finden Sie zum einen die Bedingungen, zu denen Ihre Anlage angeschlossen werden kann. Zum anderen ist darin nochmals detailliert das weitere Vorgehen für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage erklärt. Zu diesem Zeitpunkt kann Ihre Installationsfirma mit der Errichtung Ihrer Anlage beginnen.
- 5. Fertigmeldung durch Ihre Installationsfirma
Ihre Installationsfirma meldet uns die Fertigstellung, wenn die Module und Wechselrichter Ihrer Photovoltaikanlage installiert sind und der Zählerplatz, wenn nötig, für den Einbau oder Wechsel des Zählers vorbereitet ist. Weitere Informationen dazu finden Sie bzw. Ihre Installationsfirma unter Inbetriebsetzung.
- 6. Einbau oder Wechsel des Stromzählers durch Netz Halle
Hinweis: Ob ein Zählerwechsel erforderlich ist oder Ihr bestehender Zähler bereits die Anforderungen erfüllt, teilen wir Ihnen bereits in der Einspeisezusage mit. Sollte kein Einbau oder Wechsel des Zählers notwendig sein, können Sie direkt zu 7. Inbetriebsetzung Ihrer Photovoltaikanlage springen. Wenn uns die Fertigmeldung Ihrer Installationsfirma vorliegt und alle erforderlichen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme erfüllt sind, kann der Einbau oder Wechsel des Zählers erfolgen. Darüber informieren wir Sie und Ihre Installationsfirma per E-Mail. Dann können Ihre Installationsfirma oder Sie einen Termin zum Einbau oder Wechsel Ihres Zählers mit unserem Serviceteam unter (0345) 5 81 – 39 99 telefonisch vereinbaren.
- 7. Inbetriebsetzung Ihrer Photovoltaikanlage und Meldung im Marktstammdatenregister
Jetzt kann Ihre Photovoltaikanlage durch Ihre Installationsfirma in Betrieb gesetzt werden und Sie können Ihren eigenen Strom erzeugen, selbst verbrauchen und in das Stromnetz einspeisen. Über die Inbetriebsetzung ist von Ihrer Installationsfirma ein Inbetriebsetzungsprotokoll auszufüllen und an uns zu schicken.
Ihre Photovoltaikanlage ist spätestens einen Monat nach Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Andernfalls sind wir als Netzbetreiber verpflichtet Strafzahlungen für diesen Pflichtverstoß von Ihnen zu fordern. Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister finden Sie hier.
Hinweis: Wenn Ihr Zähler nicht neu eingebaut oder gewechselt werden musste, dann schicken Sie uns bitte zusätzlich die Zählerstände der Zählwerke 1.8.0 (Bezugszählwerk) und 2.8.0 (Einspeisezählwerk) vom Tag der Inbetriebsetzung.
- 8. Inbetriebnahmebestätigung durch Netz Halle
Wenn uns das Inbetriebsetzungsprotokoll und ggf. die Zählerstände vom Tag der Inbetriebsetzung vorliegen, schicken wir Ihnen einen aktualisierten Netzanschlussvertrag und eine Inbetriebnahmebestätigung. In der Inbetriebnahmebestätigung haben wir noch einmal Ihre Daten und die Ihrer Photovoltaikanlage für Sie zusammengefasst. Außerdem fordern wir darin weitere Daten von Ihnen ab, die wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung von Ihnen benötigen. Zum Beispiel Ihre Bankverbindung oder die Angabe zur steuerlichen Handhabe.
- 9. Rücksendung der vergütungsrelevanten Angaben
Sie füllen den Anhang der Inbetriebnahmebestätigung aus und schicken uns diesen zurück. Ohne diese Angaben können wir Ihnen keine Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom auszahlen.
- 10. Vergütung Ihres eingespeisten Stroms durch Netz Halle
Wenn alle notwendigen Unterlagen und Angaben vorliegen, informieren wir Sie über die Höhe Ihrer Einspeisevergütung. Die Vergütungsauszahlung erfolgt (bei monatlichen Abschlägen) jeweils bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats. Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird die tatsächliche Höhe des eingespeisten Stroms anhand der Zählerstände ermittelt. Auf dieser Basis erfolgt die Jahresendabrechnung im ersten Quartal des Folgejahres.
Bei Fragen zur Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage oder zum Ablauf steht Ihnen unser Team Netzanschlussmanagement gern telefonisch unter (0345) 5 81 – 75 75 oder per E-Mail unter einspeisung@netzhalle.de zur Verfügung.