Anmeldung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke)
Sie möchten uns Ihre steckerfertige Solaranlage (auch Balkonkraftwerk, Plug-In-Anlage, Mini-PV-Anlage oder ähnlich genannt) melden?
Dazu reicht uns Ihre Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Geben Sie während des Registrierungsprozesses Ihre persönlichen Daten, die technischen Daten der Anlage und deren Standort sowie unbedingt die zugehörige Zählernummer im Feld „Zählernummer“ an. Nur so ist für uns eine Zuordnung möglich.
- Um dieses vereinfachte Anmeldeverfahren zu nutzen, gelten folgende Voraussetzungen:
- Es handelt sich um ein oder mehrere Steckersolargerät/e mit maximal 2 Kilowatt Modulleistung.
- Die Einspeiseleistung an einer Messeinrichtung beträgt maximal 800 Watt.
- Für eventuell in das Netz eingespeiste Strom wird keine Vergütung gemäß der Fördergesetze beansprucht („unentgeltliche Abnahme“).
- Falls die Anlage größere Leistungen aufweist oder Sie eine Einspeisevergütung wünschen, ist eine reguläre Anmeldung über die entsprechenden Anmeldeformulare durch eine Fachfirma erforderlich.
- Beim Anschluss und Betrieb von steckerfertigen Solaranlagen sind zudem gewisse Voraussetzungen zu beachten. Diese sind unter anderem:
- Die Stromerzeugungsanlage und der Anschluss entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- Die Messung muss über einen geeigneten Zähler erfolgen. Ein normaler Einrichtungszähler mit oder ohne Rücklaufsperre ist nicht ausreichend. Sollte noch kein Zweirichtungszähler bei Ihnen installiert sein, werden wir Ihren vorhandenen Zähler im Rahmen der planmäßigen Einführung moderner Messeinrichtungen unentgeltlich wechseln.
Registrierung unter: www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Weitere detaillierte Informationen und Anforderungen über bzw. an steckerfertige Erzeugungsanlagen finden Sie darüber hinaus auf der Internetseite des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.).