Inbetriebsetzung
Nach Fertigstellung der Anlage bzw. nach Realisierung des Netzanschlusses ist durch ein beauftragtes Installationsunternehmen ca. eine Woche vor der geplanten Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ein Inbetriebsetzungsantrag je Zählereinbau/-wechsel bei uns einzureichen (Formblatt) bzw. über unser Online-Portal IWS die Inbetriebsetzung entsprechend zu beantragen. Die Kosten für jede Inbetriebsetzung berechnet die Netzgesellschaft Halle nach aktuell gültigem Preisblatt. Über die Inbetriebsetzung ist durch den Anlagenerrichtenden ein Inbetriebsetzungsprotokoll anzufertigen.
Wir weisen darauf hin, dass die Einbindung der Stromanlage der Kundin bzw. des Kunden in das Netz der Energieversorgung Halle Netz GmbH darf ausschließlich durch ein eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen vorgenommen werden darf.
Hinweis: Zum Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlagen ohne Netzanschluss müssen die Photovoltaikmodule vollständig am Bestimmungsort montiert, komplett verkabelt und dauerhaft an die jeweiligen Wechselrichter angeschlossen sein. Der Anlagenerrichtende sowie der Anlagenbetreibende muss dies in einem einer separaten Erklärung der Inbetriebnahme einer EEG-Anlage nachweisen und schriftlich mit Unterschrift bestätigen.
Zur Nachweisführung müssen entsprechend Bilder der PV-Module und deren Verkabelung sowie Bilder der Verkabelung bis zu den jeweiligen Wechselrichtern mit dem Datum der Betriebsbereitschaft der installierten Photovoltaikanlage eingereicht werden.