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Vergütung der Einspeisung - EEG-Anlage

Mindestvergütung

Die Netzgesellschaft Halle vergütet der einspeisenden Person gemäß der jeweils geltenden Regelung des EEG bzw. dessen Nachfolgeregelung das zu zahlende Mindestentgelt. Gemäß EEG sind die Zahlung und die Höhe der Vergütung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Hierzu zählen beispielsweise der ausschließliche Einsatz von Energieträgern gemäß dem EEG in der Stromerzeugungsanlage, eine bestimmte Anlagenleistung und weitere Anlagendaten.

Die einspeisende Person erbringt die Nachweise dafür, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Sollte nachträglich festgestellt werden, dass diese Voraussetzungen in der Vergangenheit nicht vorgelegen haben, ist die zu viel gezahlte Einspeisevergütung der Netzgesellschaft Halle durch die einspeisende Person zu erstatten.

Die Vergütung der Anlage erfolgt im Gutschriftenverfahren. D.h. die Netzgesellschaft Halle erstellt nach Ablauf des Abrechnungszeitraumen (in der Regel: Kalenderjahr) eine Gutschriftenrechnung. Unterjährig werden monatliche Abschläge auf die zu erwartende gesetzliche EEG-Vergütung ausgezahlt. Ab einer Anlagengröße von 100 kW kann die Gutschriftenrechnungslegung monatlich erfolgen, sofern der Vergütungsanspruch monatlich endgültig ermittelbar ist.

Beim Einsatz von fernabrufbaren Messeinrichtungen entfällt die Pflicht der Anlagenbetreibenden zur Zählerstandsmitteilung. Die Ermittlung der relevanten Werte und die Abrechnung erfolgen hierbei automatisch.

Die aktuelle Tabelle mit den jeweiligen Vergütungssätzen, sortiert nach Energieträger, Inbetriebnahmedatum und Anlagenkonfiguration, finden Sie auf der gemeinsamen Seite der Übertragungsnetzbetreiber.

Registrierung im Marktstammdatenregister

Der Betreibende einer Erzeugungsanlage ist verpflichtet, diese im Marktstammdatenregister nach Maßgabe der Marktstammdatenregisterverordnung zu registrieren. Die Frist für die Übermittlung der Angaben beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme bzw. Änderung der Anlage. Der anschlussverpflichtete Netzbetreiber ist im Falle einer verspäteten Meldung durch den Anlagenbetreibenden berechtigt, für den Zeitraum der Meldeversäumnis für den eingespeisten Strom eine reduzierte Vergütung zu entrichten.

Das Online-Portal zur Registrierung und weitere Hinweise finden Sie auf www.marktstammdatenregister.de