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Messstellenvertrag Anschlussnutzende/ Anlagenbetreibende (§ 9 1 Nr. 1 MsbG)

Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) enthält umfangreiche Vorgaben und Neuerungen für den Einsatz moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme. Das Gesetz sieht gemäß § 9 den Abschluss eines Messstellenvertrages für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vor.

Vor diesem Hintergrund haben wir Ihnen den Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen in unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber unser Angebot des Messstellenvertrages nach § 9 Abs. 1 Nummer 1 MsbG zum Download zur Verfügung gestellt.