Messstellenvertrag Anschlussnutzende/ Anlagenbetreibende (§ 9 1 Nr. 1 MsbG)
Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) enthält umfangreiche Vorgaben und Neuerungen für den Einsatz moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme. Das Gesetz sieht gemäß § 9 den Abschluss eines Messstellenvertrages für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vor.
Vor diesem Hintergrund haben wir Ihnen den Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen in unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber unser Angebot des Messstellenvertrages nach § 9 Abs. 1 Nummer 1 MsbG zum Download zur Verfügung gestellt.
Messstellenvertrag Anschlussnutzende/Anlagenbetreibende (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 MsbG)
Anlage a zum Messstellenvertrag
Anlage b1 zum Messstellenvertrag
Anlage b2 zum Messstellenvertrag
Anlage c zum Messstellenvertrag
Anlage d zum Messtellenvertrag
Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Preisblatt für Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 15.10.2017 (berücksichtigt den für den Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 geänderten Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 %)
Preisblatt für Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 15.10.2017