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Zugangsbedingungen für Dritte im Netzgebiet

Messstellenbetreiberrahmenverträge Strom und Gas

Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen vom 23.08.2017 jeweils einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom und Gas , die gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MsbG zwischen Netzbetreiber und einem von diesem personenverschiedenen Messstellenbetreiber (MSB) abzuschließen sind, festgelegt. Der bis dahin festgelegte Messrahmenvertrag wird wegen des Entfalls der isolierten Beauftragung der Messdienstleistung aufgehoben.

Sie finden nachfolgend den standardisierten

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas

sowie

Technische Mindestanforderungen Messstellenbetrieb Strom
Technische Mindestanforderungen Messstellenbetrieb Gas