Zugangsbedingungen für Dritte im Netzgebiet
Messstellenbetreiberrahmenverträge Strom und Gas
Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen vom 23.08.2017 jeweils einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom und Gas , die gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MsbG zwischen Netzbetreiber und einem von diesem personenverschiedenen Messstellenbetreiber (MSB) abzuschließen sind, festgelegt. Der bis dahin festgelegte Messrahmenvertrag wird wegen des Entfalls der isolierten Beauftragung der Messdienstleistung aufgehoben.
Sie finden nachfolgend den standardisierten
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
sowie
Technische Mindestanforderungen Messstellenbetrieb Strom
Technische Mindestanforderungen Messstellenbetrieb Gas