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Messstellenbetriebsgesetz

Informationen zum neuen Messstellenbetriebsgesetz

Am 2. September 2016 wurde das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. In diesem Zusammenhang ist unter anderem das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die schrittweise Installation von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. 

Mit dem MsbG wird die Rolle des Messstellenbetreibers neu definiert. Der Messstellenbetrieb ist nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers.

Die Ausstattung aller Messstellen mit modernen Messeinrichtungen hat bis zum Jahr 2032 zu erfolgen. Neubauten und Gebäude mit größeren Renovierungen sind bis zu deren Fertigstellung auf moderne Messeinrichtungen umzurüsten.

Die Energieversorgung Halle Netz GmbH wird als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach § 3 MsbG agieren, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung durch den Anschlussnutzenden oder den Anschlussnehmenden gemäß §5 bzw. 6 MsbG getroffen wird. In dieser Rolle wird sie die Aufgaben nach dem Messstellenbetriebsgesetz übernehmen und zielgerichtet in den nächsten Jahren die Ausstattung der Messstellen vornehmen.

Informationspflichten gemäß Messstellenbetriebsgesetz


Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ab 1.8.2025

Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ab 1.1.2025

Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ab 1.1.2024

Preisblatt für Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 1.10.2022

FAQ zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Stand: 17.11.2017

Warum digitalisiert der Gesetzgeber die Energieversorgung und was hat der Verbraucher davon?

Warum werden neue Zähler eingebaut?

Die Bundesregierung hat im September 2016 im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet. Damit sollen Ziele der Energiewende erreicht werden. Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen und schafft die Rechtsvorgaben für den schrittweisen Austausch der heutigen Elektrizitätszähler gegen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Energienetze. Mit den modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch. Damit können Sie bewusster mit Energie umgehen und Ihre Energieversorgung effizienter gestalten.

Wie profitieren Verbraucher von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen?

Dank moderner Messeinrichtung erhalten Sie einen Überblick über Ihr Verbrauchsverhalten und können Ihre Energieversorgung effizienter gestalten. Ein intelligentes Messsystem bereitet Ihre Verbrauchsdaten darüber hinaus präzise auf. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, gezielt Stromlieferverträge abzuschließen, die zu Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen. Beispielsweise sogenannte variable Tarife, die wirtschaftliche Anreize zur Verbrauchsverlagerung bieten.

Wo finde ich die neuen Regelungen rund um intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen?

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist das zentrale neue Gesetz für Regelungen rund um Einbau und Betrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (sogenannter Messstellenbetrieb). Es ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Neben allgemeinen Anforderungen an den Messstellenbetrieb gibt es technische Standards vor. Ferner enthält es Regelungen zum Einbau und zu Preisobergrenzen moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sowie zum datenschutzrechtlichen Umgang mit den zu erhebenden Daten.

Wer ist davon wie betroffen?

Wer wird mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet?

Moderne Messeinrichtungen sollen nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Umwelt (BMWi) die bisher vorhandenen, oft noch elektromechanischen, Stromzähler bis 2032 komplett ersetzen. Sie werden bei allen Verbrauchern mit einem Stromverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden pro Jahr eingebaut. Moderne Messeinrichtungen werden so zur verpflichtenden Grundausstattung.

Wer wird mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet?

Verbraucher ab einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen über 7 Kilowatt installierter Leistung sollen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Dies beinhaltet neben einer modernen Messeinrichtung zusätzlich eine Kommunikationseinheit – das Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in das Kommunikationsnetz.

Die meisten Privathaushalte fallen hier nicht darunter, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben. Messstellenbetreiber haben jedoch die Option, auch bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden und Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung unter 7 Kilowatt intelligente Messsysteme einzusetzen, solange sie sich an gesetzlich geregelte Preisvorgaben halten.

Wie wird ermittelt, ob eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingesetzt wird?

Grundlage ist der Stromverbrauch der letzten drei Jahre. Hieraus wird der Mittelwert gebildet. Ergibt dieser einen Verbrauch bis 6.000 Kilowattstunden, kommt eine moderne Messeinrichtung zum Einsatz. Liegt der Stromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden, wird ein intelligentes Messsystem eingesetzt.

Für Anlagen zur dezentralen Energieerzeugung, die unter die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder des Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) fallen, schreibt der Gesetzgeber ab einer installierten Leistung von 7 Kilowatt zwingend ein intelligentes Messsystem vor.

Kann ich statt einer modernen Messeinrichtung auch ein intelligentes Messsystem erhalten?

Ja, moderne Messeinrichtungen können auf Wunsch zu einem intelligenten Messsystem aufgerüstet werden. Jedoch kann die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen erst beginnen, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) am Markt anbieten (→ siehe Nr. 19). Es ist zu beachten, dass der Einbau eines intelligenten Messsystems nachträglich nicht wieder geändert werden kann und mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Ich bin neu eingezogen und dort ist bereits ein intelligentes Messsystem eingebaut. Mein Verbrauch ist aber so gering, dass ich nur eine moderne Messeinrichtung benötigen würde. Kann ich das intelligente Messsystem ausbauen lassen?

Wenn in Ihrer neuen Wohnung/Ihrem neuen Haus bereits ein intelligentes Messsystem eingebaut ist, kann dieses nicht wieder ausgebaut werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eingebaute intelligente Messsysteme nachträglich nicht durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden dürfen.

Werden auch neu eingebaute Zähler durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ausgetauscht?

Ja. Herkömmliche Zähler müssen gewechselt werden, auch wenn sie gerade erst eingebaut wurden. Bei der Terminplanung zum Einbau der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme wird auch das Alter der vorhandenen Messgeräte berücksichtigt. Der Austausch erfolgt in der Regel gebietsweise. Da jedoch auch heute schon unterschiedliche Zählertypen und Altersstrukturen gegeben sind, wird es dazu kommen, dass neben älteren Geräten auch vor kurzem installierte Zähler ausgetauscht werden müssen.

Kann ich einer Einbauverpflichtung widersprechen?

Nein. Wie bisher bei herkömmlichen Stromzählern ist auch der Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gesetzlich vorgeschrieben.

Werden moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nur in Deutschland oder auch in anderen Ländern eingebaut?

Nach dem Willen der Europäischen Union werden bis 2020 in allen Mitgliedstaaten moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme eingeführt.

Was sind moderne Messeinrichtungen?

Was versteht man unter modernen Messeinrichtungen und wie unterscheiden sie sich von bisherigen Zählern?

Moderne Messeinrichtungen (auch: digitale Stromzähler) können im Vergleich mit elektromechanischen Zählern oder auch den bisher verbauten elektronischen Zählern, historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte speichern und jeweils für die letzten 24 Monate anzeigen. Dadurch können Sie Energieverbräuche besser beurteilen, effizienter gestalten sowie Rechnungen einfacher nachvollziehen.

Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem elektromechanischen Stromzähler, einem sogenannten Ferraris-Zähler, gemessen. Dieser stellt lediglich den aktuellen Zählerstand dar. Moderne Messeinrichtungen verfügen in der Grundausstattung nicht über eine Einbindung in ein Kommunikationsnetz. Messwerte werden nicht automatisch an berechtigte Stellen wie z. B. an Stromlieferanten und Netzbetreiber übertragen. Eine Ablesung vor Ort ist deshalb nach wie vor nötig und wird weiterhin, in der Regel einmal im Jahr, von uns, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, durchgeführt.

Moderne Messeinrichtungen lassen sich jedoch mit entsprechenden Zusatzmodulen in ein Kommunikationsnetz einbinden (→ intelligentes Messsystem).

Was ist ein intelligentes Messsystem?

Wird eine moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Intelligente Messsysteme sind somit in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und diese an die berechtigten Stellen, z.B. zum Netzbetreiber, Lieferanten oder anderen Marktpartnern automatisiert fern zu übertragen. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung. Eine Vor-Ort-Ablesung ist also bei intelligenten Messsystemen nicht mehr erforderlich.

Intelligente Messsysteme kommen künftig vor allem bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden zum Einsatz.

Welche Daten speichern die neuen Messeinrichtungen?

Die neuen Messeinrichtungen speichern im Gerät Daten zum Stromverbrauch: Neben dem aktuellen Zählerstand auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Dabei wird jedoch nur der Stromverbrauch aller elektrischen Geräte des Hauses beziehungsweise der Wohnung insgesamt angezeigt.

Verbrauchen moderne Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme Strom?

Ja. Wie die alten Zähler verbrauchen auch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Strom. Dieser Stromverbrauch wird aber aus dem ungemessenen Vorzählerbereich entnommen und geht damit nicht zu Ihren Lasten. Für die Höhe des Eigenstromverbrauchs gibt es festgelegte Grenzwerte, die die Geräte zwingend einhalten müssen.

Sind die neuen Messeinrichtungen geeicht?

Die neuen Messeinrichtungen haben eine Zulassung entsprechend des Mess- und Eichrechts (MID-Zulassung entsprechend der Europäischen Messgeräterichtlinie). Die Eichgültigkeit beträgt 8 Jahre und kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens, welches in Zusammenarbeit des Netzbetreibers mit der Eichbehörde durchgeführt wird, verlängert werden.

Benötigt man für die neuen Messsysteme einen Internetzugang?

Nein. Das intelligente Messsystem überträgt Daten über eine eigene, unabhängige Verbindung.

Sind moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme auch für Gas und andere Energieträger vorgesehen?

Nein. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende fordert moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vorerst nur für Strom.

Was müssen Verbraucher rund um den Einbau wissen?

Ab wann werden moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme eingebaut?

Sobald Geräte verfügbar sind, die die Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) erfüllen, sind diese zu verbauen. Moderne Messeinrichtungen werden bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen beginnend im Jahr 2018 bei Inbetriebnahme einer Kundenanlage eingebaut. Schrittweise bis zum Ende des Jahres 2032 werden alle Messstellen mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.

Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen kann erst beginnen, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller Smart-Meter-Gateways nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) am Markt anbieten und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dies auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Die Veröffentlichung ist bislang (Stand: 17.11..2017) noch nicht erfolgt, so dass eine Ausstattung von Messstellen mit einem intelligenten Messsystem derzeit technisch noch nicht möglich ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Technik 2018 eingebaut wird.

Wer ist für den Einbau der neuen Messeinrichtungen zuständig?

Der Einbau wird vom sogenannten grundzuständigen Messstellenbetreiber übernommen. Im Netzgebiet Halle ist das die Energieversorgung Halle Netz GmbH.

Werden Anschlussnutzer über den Einbau einer neuen Messeinrichtung informiert?

Ja. Spätestens drei Monate vor der Ausstattung der Messstelle werden Sie über den anstehenden Zählerwechsel informiert. Sie können (entsprechend § 5 Messstellenbetriebsgesetz) auch einen anderen Messstellenbetreiber wählen.

Ich möchte meine neue Messeinrichtung nicht durch die Energieversorgung Halle Netz GmbH, sondern einen anderen Messstellenbetreiber einbauen lassen. Muss ich Ihnen dies anzeigen?

Nein. Der von Ihnen gewählte Messstellenbetreiber hat einen Rahmenvertrag mit der Energieversorgung Halle Netz GmbH als Ihrem Netzbetreiber und regelt für Sie alle Formalitäten.

Muss man beim Einbau anwesend sein?

Nein, das ist nicht erforderlich, sofern der Zugang zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz gewährleistet ist.

Passen die neuen Messeinrichtungen in meinen Zählerschrank beziehungsweise auf meinen Zählerplatz?

Im Regelfall sind die Zählerschränke dafür ausgelegt. Eine Einschränkung gibt es nur, wenn die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage nicht mehr gewährleistet ist. Dann muss der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, dafür sorgen, dass der Zählerplatz/Zählerschrank für die neue Technik kostenpflichtig umgebaut wird.

Wie wird mit Daten umgegangen und der Datenschutz gesichert?

Wer hat Zugriff auf die in den neuen Messeinrichtungen gespeicherten Daten?

Der von Ihnen oder uns abgelesene Zählerstand wird von uns an Ihren Stromversorger für die Stromabrechnung weitergeleitet. Dabei wird nur Ihr aktueller Zählerstand weitergegeben. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen.

Was geschieht bei einem Stromausfall mit den in der Messeinrichtung gespeicherten Daten?

Die Daten sind in den Messeinrichtungen so abgespeichert, dass diese bei einem Stromausfall nicht verlorengehen.

Können meine Nachbarn die Daten meiner Messeinrichtung einsehen?

Es ist wie bisher nur der aktuelle Zählerstand auf der Messeinrichtung sichtbar. Zur Anzeige der Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate ist die Eingabe Ihrer persönlichen vierstelligen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Diese wird Ihnen nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung durch Ihren Messstellenbetreiber per Post zugeschickt. Bitte bewahren Sie ihre PIN gut auf.

Welche Kosten sind damit verbunden?

Welche Kosten fallen für die neuen Messeinrichtungen an?

Der Preis für Einbau, Ablesung, Betrieb, Wartung und Ausbau von modernen Messeinrichtungen darf die vom Gesetzgeber festgelegte Preisobergrenze nicht übersteigen. Die Preise für intelligente Messsysteme werden nach technischer Verfügbarkeit der Geräte ermittelt und beim zuständigen Messstellenbetreiber im Internet über das jeweilige Preisblatt veröffentlicht.

Von wem bekomme ich die Rechnung?

Ein Großteil der Kunden erhält bislang eine Jahresrechnung für die Energielieferung vom Stromlieferanten inklusive der Mess- und Netzentgelte sowie die gesetzlichen Umlagen (z.B. die EEG-Umlage) und Steuern. Durch die Neuerungen des Messstellenbetriebsgesetzes ist Ihr Stromlieferant nicht mehr verpflichtet, die Abrechnung der Messentgelte für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme durchzuführen. Es ist daher möglich, dass Ihnen der örtliche Messstellenbetreiber eine separate Rechnung für die Bereitstellung und den Betrieb des Stromzählers schickt.

An wen kann ich mich wenden, wenn meine neue Messeinrichtung nicht funktioniert?

Bei Störungen Ihrer Messeinrichtung wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Ihres Messstellenbetreibers.

Was muss bei einem Ein-, Aus- oder Umzug in Bezug auf die neuen Messeinrichtungen beachtet werden?

Beim Ein- und Auszug melden Sie sich wie gewohnt beim Stromversorger Ihrer Wahl an- bzw. ab und übermitteln die aktuellen Zählerdaten. Es wird empfohlen, Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate beim Auszug zu löschen.