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Aktuelle Lage zur Energieversorgung in Halle (Saale)

Positionspapier zur Energiekrise

Die Preise für Strom und Erdgas steigen seit Monaten unaufhaltsam und haben sich am Energiemarkt vervielfacht. Viele Kundinnen und Kunden plagen bereits jetzt große Existenzängste, denn neben den hohen Energiepreisen steigen auch die Lebenshaltungskosten rapide.

Deshalb fordern die Partner der Energie-Initiative Halle (Saale) in einem offenen Brief kurzfristig spürbare Entlastungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sowie verlässliche Lösungen für eine stabile Versorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen.

Positionspapier und Interview vom 23. September 2022 zum Nachlesen
(online bei mz.de)

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur Gasversorgung in Halle (Saale) zusammengefasst.

Wie geht die Energiewirtschaft mit der aktuellen Situation der Gasversorgung um?

Die Energiewirtschaft beobachtet die Situation sehr genau und ist in ständigem Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Die Bundesregierung verhandelt im Rahmen der EU die Vorgehensweise in Bezug auf die Gasversorgung. Benötigt werden neue Strategien und ein starker europäischer Verbund, um die Gasversorgung auf neue Füße zu stellen.

Ist die Versorgung in Halle gesichert?

Sollte der unwahrscheinliche Fall einer Gasmangellage eintreten, tritt ein Plan auf nationaler Ebene für Deutschland in Kraft. Halle ist ein Teil dieses nationalen Planes. Haushaltkunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Das bedeutet, dass die Bereitstellung von Gas und Fernwärme für Haushalte in jedem Fall gesichert wird.

Was ist zu tun bei speziellen Anforderungen an die Versorgungssicherheit?

Die Energieversorgung Halle Netz GmbH (Netzgesellschaft Halle) ist Betreiber des Strom-, Erdgas- und Fernwärmenetzes der Stadt Halle. Sie ist verantwortlich für Betrieb, Wartung und Ausbau der Netze.

Gemäß §11 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) sind „Betreiber von Energieversorgungsnetzen (…) verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist.“ Nach §1 EnWG ist „Zweck des Gesetzes (…) eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht“.

Die Erfüllung des Zielkorridors „sicher, preisgünstig und umweltverträglich“ schließt dabei eine jederzeitige und unbedingte Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Versorgung aus, da die hierfür notwendigen – falls überhaupt technisch realisierbaren – Maßnahmen unter anderem so hohe Kosten verursachen würden, dass eine Versorgung der Allgemeinheit zu angemessenen allgemeinen Preisen unmöglich wäre.

Insofern kann die Netzgesellschaft Halle keine ununterbrochene Versorgung garantieren oder schulden. Spannungsunterbrechungen durch notwendige Wartungs- und Instandsetzungs-maßnahmen oder durch unvorhersehbare Ereignisse (u.a. Einflüsse Dritter, höhere Gewalt) sind nicht auszuschließen. Wir empfehlen daher unseren angeschlossenen Kunden, ihre elektrischen Geräte so auszuwählen, dass sie auch nach einer Unterbrechung der Versorgung wieder in Betrieb genommen werden können. Gemäß der TAB2019 („technische Anschlussbedingungen“) des BDEW (Bundesverband der Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft) liegt es in der Sphäre des Anschlussnehmers dafür Sorge zu tragen, dass die "elektrischen Verbrauchsgeräte und Anlagen eine ausreichende Störfestigkeit gegenüber den in den Verteilungsnetzen üblichen Störgrößen, wie z.B. Spannungseinbrüchen, Überspannungen, Oberschwingungen, aufweisen". Ebenso sind besondere Anforderungen an eine unterbrechungsfreie Versorgung durch geeignete Maßnahmen in der Kundenanlage zu bedienen, also zum Beispiel durch den Einbau einer Batterieanlage, eines Notstromerzeugers oder einer entsprechende Auslegung der Verbrauchs- bzw. Anwendungsgeräte.

Eine analoge Vorsorge ist durch den Kunden bei Bedarf auch für eventuell bestehende besondere Anforderungen an die Wärmeversorgung (auch bei Anschluss an das Erdgasnetz) zu treffen. Hier gelten analoge Standards der durch den Netzbetreiber zu erbringenden Versorgungssicherheit wie oben für die Stromsparte beschrieben.

Erste Ansprechpartner für eine kundenseitige Absicherung der Energieversorgung können die jeweilig genutzten Fachplaner oder Fachhandwerker sein. Darüber hinaus agieren überregionale Anbieter von mobilen oder stationären Notstrom- oder Ersatzversorgungssystemen für Strom/Wärme/Kommunikation sowohl im Bereich der Konzeptionierung als auch der Umsetzung bzw. Vorhaltung und Vermietung entsprechender Aggregate.