Gleichbehandlung - Transparent und diskriminierungsfrei
Im Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 wird von den Energieversorgungsunternehmen gefordert, den Netzbetrieb transparent und diskriminierungsfrei auszuüben. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen obliegt dabei sowohl den Regulierungsbehörden als auch den Unternehmen in eigener Verantwortung.
Zu diesem Zweck sind die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ein so genanntes Gleichbehandlungsprogramm festzulegen. Über die nach diesem Gleichbehandlungsprogramm zu treffenden Maßnahmen veröffentlichen die Unternehmen jährlich einen Bericht. Den aktuellen Bericht finden Sie hier.