Energieserviceanbieter (ESA)
Mit der Festlegung BK6-20-160 der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt eine Standardisierung und Automatisierung der Bereitstellung von Werten an Energiedienstleister/Energiedatenmanager. Zur Abwicklung wurde die neue Rolle „Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers“ (kurz: ESA) in die Marktkommunikation eingeführt.
Der ESA ist ein Dritter, der im Auftrag des Anschlussnutzers Werte beim Messstellenbetreiber (MSB) anfragt und diese verarbeitet. Der ESA muss dem MSB hierfür die entsprechende Einwilligung des Anschlussnutzers vorlegen und zusätzlich ist eine Vereinbarung zwischen Netzbetreiber und ESA notwendig. Diese Vereinbarung wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Die BNetzA-Festlegung BK6-20-160 im Verhältnis ESA und MSB hat mit Wirkung zum 01.01.2024 neue Vorgaben hinsichtlich eines elektronischen Abrechnungsprozesses erlassen. Die Abrechnung dieser Dienstleistung erfolgt per elektronischer Marktkommunikation.