Energieserviceanbieter
Mit der Festlegung BK6-20-160 der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt eine Standardisierung und Automatisierung der Bereitstellung von Werten an Energiedienstleister/Energiedatenmanager. Zur Abwicklung wurde die neue Rolle „Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers“ (kurz: ESA) in die Marktkommunikation eingeführt.
Der ESA ist ein Dritter, der im Auftrag des Anschlussnutzers Werte beim Messstellenbetreiber (MSB) anfragt und diese verarbeitet. Der ESA muss dem MSB hierfür die entsprechende Einwilligung des Anschlussnutzers vorlegen.
Die BNetzA-Festlegung BK6-20-160 macht im Verhältnis ESA und MSB keine Vorgaben hinsichtlich eines elektronischen Abrechnungsprozesses. Die Abrechnung dieser Dienstleistung erfolgt daher außerhalb der Marktkommunikation.
- Preisübersicht für die Übermittlung von Daten an den Energieserviceanbieter
Einmaliger Einrichtungspreis je Marktlokation:
netto
brutto*
108,60 Euro 129,23 Euro * Bruttopreise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %