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Energieserviceanbieter (ESA)

Mit der Festlegung BK6-20-160 der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt eine Standardisierung und Automatisierung der Bereitstellung von Werten an Energiedienstleister/Energiedatenmanager. Zur Abwicklung wurde die neue Rolle „Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers“ (kurz: ESA) in die Marktkommunikation eingeführt.

Der ESA ist ein Dritter, der im Auftrag des Anschlussnutzers Werte beim Messstellenbetreiber (MSB) anfragt und diese verarbeitet. Dem ESA muss eine hierfür entsprechende Einwilligung des Anschlussnutzers vorliegen und zusätzlich ist eine Vereinbarung zwischen MSB und ESA notwendig. Diese Vereinbarung wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Die BNetzA-Festlegung BK6-20-160 im Verhältnis ESA und MSB hat mit Wirkung zum 01.01.2024 neue Vorgaben hinsichtlich eines elektronischen Abrechnungsprozesses erlassen. Die Abrechnung dieser Dienstleistung erfolgt per elektronischer Marktkommunikation.

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit oder bei weiteren Fragen zum Prozess, nutzen Sie bitte unser Kontaktfomular. Wählen Sie dazu bei Ihrer Anfrage das Thema „Messstellenbetrieb“ und den Betreff „ESA“

Preisblätter

Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ab 1.8.2025

Netzentgelte ab 1. Januar 2025 (Preisblatt 2)