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Wiederinbetriebnahme - Ist Ihr Anschluss oder Zähler gesperrt?

Sind Sie in eine neue Wohnung gezogen?

Sie haben eine neue Wohnung übernommen und festgestellt, dass der Zähler gesperrt ist und Sie somit keinen Strom nutzen können. Bitte wenden Sie sich an Ihren neuen Stromlieferanten. Ihr neuer Stromlieferant muss für Sie bzw. Ihre neue Wohnung die Netznutzung bei uns anmelden. Und dabei muss der Stromlieferant auch die Wiederinbetriebnahme veranlassen.

Wenn der Gaszähler gesperrt ist, wenden Sie sich bitte an einen bei uns eingetragenes Gasinstallateurunternehmen. Der Fachbetreib nimmt eine Druckprüfung vor und reicht bei uns einen Inbetriebsetzungsantrag ein.

Ihr Lieferant hat die Sperrung veranlasst

Auf Anweisung Ihres Strom- oder Gaslieferanten haben wir Ihren Zähler oder Ihren Stromanschluss / Gasanschluss gesperrt bzw. die Anschlussnutzung unterbrochen. Zur Klärung des Grundes für die Sperrung und die Wiedereinschaltung wenden Sie sich bitte an Ihren Strom- oder Gaslieferanten. Der konkrete Grund für die Sperrung ist uns nicht bekannt, doch hat uns Ihr Strom- oder Gaslieferant glaubhaft versichert, dass er aufgrund eines bestehenden Vertrags zu der Unterbrechung berechtigt ist und eine Voraussetzung für die Unterbrechung vorliegt. Eine Voraussetzung kann z. B. eine offene Forderung aus der Strom- oder Gasbelieferung sein. Einwendungen, Einreden oder Widerspruch gegen die Sperrung bzw. Unterbrechung richten Sie bitte ausschließlich an Ihren Strom- oder Gaslieferanten.