Eichung von Zählern
Jede Kundin und jeder Kunde hat Anspruch auf eine genaue Abrechnung seines Energieverbrauchs. Wichtigste Voraussetzung dafür ist eine zuverlässige und präzise Erfassung der Energiemengen. Unsere Mitarbeitenden in der Messung und Abrechnung garantieren mit ihrem Service den einwandfreien Betrieb der Zähleranlagen. Je nach Bedarf werden unterschiedlichste Arten von Messgeräten verwendet, die von unabhängiger Seite geprüft und von unseren Mitarbeitenden regelmäßig gewartet und ersetzt werden. Alles für die Sicherheit unserer Kunden*innen.
Nach den Regeln des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der zugehörigen Mess- und Eichverordnung (MessEV) muss die tatsächliche Eichfrist an dem Zähler nicht erkennbar sein. Daher werden Sie an Ihrem Zähler selbst keine Information über die Eichfrist dieses Zählers entdecken. Auch das Alter oder das Herstellungsjahr des Zählers lassen keine Rückschlüsse zu, ob der Zähler noch geeicht ist. Aufgrund der Regelungen des MessEG und der MessEV sind (mehrfache) Verlängerungen der Eichung möglich.
Bei Fragen, wie lange die Eichfrist für Ihren genutzten Zähler gültig ist, können Sie sich gerne an uns wenden unter: Telefon: (0345) 581 - 7574
Sie haben Fragen zum Zählerwechsel, Zählerausbau bzw. zur Ablesung und Zählerfernablesung? Dann kontaktieren Sie uns per E-Mail an info@netzhalle.de.
Bitte geben Sie unbedingt Ihre Zählernummer an sowie Name, Adresse, E-Mail und eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.