Befundprüfung von Zählern für Strom und Gas
Die Strom- und Gaszähler im Netzgebiet Halle (Saale) unterliegen dem Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) und sind damit zugelassen und geeicht.
Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, können Sie, wenn Sie ein begründetes Interesse haben, eine Befundprüfung bei uns beantragen.
Nach erfolgter Beantragung der Befundprüfung wird der vorhandene Zähler gegen einen gleichartigen Zähler gewechselt. Der ausgebaute Zähler wird dann einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Befundprüfung übergeben.
Durch die staatlich anerkannte Prüfstelle wird im Rahmen der Befundprüfung festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenze einhält und damit den Anforderungen der Zulassung entspricht.
- Die Befundprüfung umfasst
- die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften, der Eichordnung und der Zulassungen (Beschaffenheitsprüfung),
- die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung) und
- die Prüfung der Isolierung (bei Elektrizitätszählern und Messwandlern).
Bei der messtechnischen Überprüfung wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenze bei unterschiedlichen Belastungsarten festgestellt. Ein Messgerät gilt als nicht funktionstüchtig, wenn die Verkehrsfehlergrenzen überschritten werden.
Nach der messtechnischen Prüfung kann das Messgerät im Rahmen der Beschaffenheitsprüfung geöffnet werden, sofern der Antragsteller dies ausdrücklich auf seinem Antrag mit beantragt hat. Die Beschaffenheitsprüfung beinhaltet die Überprüfung des äußeren, bei Notwendigkeit auch des inneren Zustand des Messgerätes. Die Ergebnisse der Befundprüfung werden durch die Prüfstelle auf einem Prüfschein zusammengefasst und der antragstellenden Person übergeben.
Besteht der Zähler die Befundprüfung nicht, trägt die Netzgesellschaft Halle die entstandenen Kosten. Gegebenenfalls erfolgt dann eine Rechnungskorrektur. Wenn der Zähler die Befundprüfung besteht, trägt die antragstellende Person die Kosten.
- Zählerprüfung
Sollten Sie sich für eine Befundprüfung entscheiden, bitten wir Sie, den Auftrag zur Zählerprüfung auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und dann an uns zu senden.
- E-Mail: zaehlerclearing@netzhalle.de
- Fax: (0345) 5 81 - 75 95
Haben Sie nicht die Möglichkeit, diesen Antrag über das Internet herunterzuladen, senden wir Ihnen gern ein Formular per Post. Hierzu melden Sie sich bitte unter:
Telefon: (0345) 5 81 - 75 74 oder schriftlich:
Postanschrift: Energieversorgung Halle Netz GmbH, Postfach 10 01 60, 06140 Halle (Saale)
Besucheradresse: Energieversorgung Halle Netz GmbH, Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale)