Netzanschluss Strom
Sie wollen in Halle bauen oder investieren und möchten einen Netzanschluss haben? Sie beabsichtigen eine Veränderung der Installationsanlage in Ihrer Wohnung oder Ihrer Firma? Der Netzanschluss Ihres Hauses/ Objektes muss umverlegt werden oder soll wiederhergestellt werden? Oder Sie möchten eine Photovoltaikanlage/ Blockheizkraftwerk errichten und Strom in das Netz der Energieversorgung Halle Netz GmbH einspeisen?
Bitte beachten Sie, dass die Angaben zum geplanten Standort des Hauses so exakt wie möglich erfolgen sollten. Bitte nennen Sie uns auch eine Telefonnummer, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können.
- Neu: Online Anmeldung Netzanschluss Strom
Um die Anmeldung zu erleichtern, möchten wir Ihnen zukünftig die Möglichkeit bieten Ihren Anschluss direkt auf unser Internetseite zu beantragen.
Nutzen Sie dafür unsere neue Funktion Online Anmeldung Netzanschluss Strom.
Hinweis: Die Funktion befindet sich noch in Entwicklung. Helfen Sie uns gern bei der Weiterentwicklung und senden Ihre Fragen oder Verbesserungsvorschläge an kundenportalsupport@netzhalle.de.
- Anschluss Niederspannung und Mittelspannung
Wir errichten für Sie einen Hausanschluss nach Ihren Wünschen und berücksichtigen auch technische und gesetzliche Erfordernisse. Besonders interessant ist der Mehrsparten-Hausanschluss. Alle gewünschten Medien werden von unseren Fachleuten durch nur eine Kernbohrung in Kellerwand oder Bodenplatte des Hauses installiert. Dadurch ist ein geringer Platzbedarf für alle Übergabeplätze im Anschlussraum garantiert. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Netzanschluss im Mittelspannungsnetz der Energieversorgung Halle Netz GmbH zu beantragen.
Antrag Netzanschluss Strom
Bearbeitungshinweise Antrag Netzanschluss StromBitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig,
etwa 8 Wochen bevor Sie die Anschlüsse benötigen,- per E-Mail an: anschluesse@netzhalle.de,
- per Post an Energieversorgung Halle Netz GmbH, Postfach 100 160, 06140 Halle.
- Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektromobile, Wärmepumpen, Klimageräten oder Stromspeichern
Für Wärmepumpenheizungen, Ladeeinrichtungen für Elektromobile, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher gelten seit 01.01.2024 neue Vorgaben in Bezug auf die Steuerbarkeit. Folgende Anlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW und mit Netzanschluss in der Niederspannung, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE):
- nicht-öffentliche (private) Ladepunkte für Elektromobile
- Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen
- Anlagen zur Raumkühlung
- Stromspeicher hinsichtlich der Stromentnahme
Diese SteuVE mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024 sind zur Teilnahme an der netzorientierten Steuerung verpflichtet. Dies betrifft auch Anlagengruppen mehrerer Wärmepumpen oder Anlagen zur Raumkühlung hinter einem Netzanschluss, wenn die Summe der Leistungen aller Einzelanlagen insgesamt 4,2 kW je Fallgruppe überschreitet.
Als Netzbetreiber dürfen wir künftig, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht, den Leistungsbezug der SteuVE zeitweise auf 4,2 kW reduzieren. Eine vollständige Abschaltung erfolgt nicht. Betreiber profitieren im Gegenzug von einem reduzierten Netzentgelt und einem sichergestellten Netzanschluss. Der Haushaltsbezug (z.B. Beleuchtung, Kochen, Medienkonsum) ist von der Steuerung ausgenommen.
Wenn Sie solche Anlagen installieren lassen möchten, benötigen wir Informationen und Unterlagen, um die Anschlussprüfung und Integration durchführen zu können. In der Regel erfolgt die Anmeldung durch die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft. Entsprechende Formulare und Hinweise dazu finden Sie nachfolgend als Download:
Antrag Netzanschluss Strom
Ergänzendes Datenblatt für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Informationen und Hinweise für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
Checkliste für den Netzanschluss Ihrer Ladeeinrichtung
- Netzanschlussvertrag
Zur Bestätigung Ihres Antrages auf einen Netzanschluss, schließen wir mit Ihnen einen Netzanschlussvertrag ab. Dieser regelt alle relevanten technischen und kommerziellen Bedingungen für die Installation und Inbetriebsetzung Ihres Netzanschlusses.
Mustervertrag - Netzanschlussvertrag/ Niederspannung
Mustervertrag – Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
- Anschlussnutzung
Vom Netzanschlussvertrag zu unterscheiden ist der Anschlussnutzungsvertrag. Unter einer Anschlussnutzung ist die Nutzung des Netzanschlusses durch Entnahme von Elektrizität zu verstehen.
Im Bereich der Niederspannung kommt ein Anschlussnutzungsvertrag gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zwischen einem Anschlussnutzenden und dem Netzbetreiber allein durch die Entnahme von Energie aus dem Netz des Netzbetreibers zustande. Es bedarf somit auf der Niederspannungsebene nicht des gesonderten Abschlusses eines Anschlussnutzungsvertrages zwischen Anschlussnutzenden und Netzbetreiber.
Im Bereich der Mittel- und Hochspannung ist wegen fehlender gesetzlicher Regelungen der Abschluss eines gesonderten Anschlussnutzungsvertrages zwischen dem jeweiligen Anschlussnutzenden und dem Netzbetreiber notwendig, um beispielsweise technische Einzelheiten zur Anschlussnutzung oder zur Haftung vertraglich zu vereinbaren.
Mustervertrag – Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)