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Netzanschluss Strom

Sie wollen in Halle bauen oder investieren und möchten einen Netzanschluss haben? Sie beabsichtigen eine Veränderung der Installationsanlage in Ihrer Wohnung oder Ihrer Firma? Der Netzanschluss Ihres Hauses/ Objektes muss umverlegt werden oder soll wiederhergestellt werden? Oder Sie möchten eine Photovoltaikanlage/ Blockheizkraftwerk errichten und Strom in das Netz der Energieversorgung Halle Netz GmbH einspeisen?

Bitte beachten Sie, dass die Angaben zum geplanten Standort des Hauses so exakt wie möglich erfolgen sollten. Bitte nennen Sie uns auch eine Telefonnummer, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können.

Aktionsangebot „Netzanschluss Wärmepumpe für Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften“

Sie möchten Ihr Haus mit einer elektrischen Wärmepumpe beheizen und den Strom-Netzanschluss für Ihr Haus errichten oder aus diesem Grund erweitern lassen?

Nutzen Sie das Aktionsangebot und sparen Sie damit den Baukostenzuschuss für Ihren neuen Anschluss oder die Leistungserhöhung des bestehenden Anschlusses. 

  • Bedingungen zum Aktionsangebot

    Zur Beantragung finden Sie die passenden Informationen und Links zu den notwendigen Unterlagen im Punkt „Anschluss Niederspannung und Mittelspannung“. Bitte vermerken Sie den Hinweis „Aktionsangebot 1.6.2020“ auf Ihrem Antrag (unter Punkt 3 „Anschlussobjekt/Liegenschaft“ im Feld „Bemerkungen“).

    Aktionsbedingungen für „Neuanschlüsse Wärmepumpe“ (Stand 1.6.2020)*:

    • das anzuschließende Gebäude liegt im Stadtgebiet Halle (Saale)

    Das Angebot ist gültig für:

    • Netzanschlüsse von Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften an das Niederspannungsnetz
    • eine HA-Absicherung von min. 3 x 50 A
    • eine maximale Leistungsaufnahme der Wärmepumpe von 10 kW

    Ihr Angebotsvorteil: 

    • Ihr Baukostenzuschuss für den Netzanschluss beträgt 0 €.

    *Das Angebot gilt nicht für Anschlüsse in individuell vereinbarten Erschließungsgebieten.


    Aktionsbedingungen für die „Erweiterung bestehender Netzanschlüsse für den Anschluss einer Wärmepumpe“ (Stand 1.6.2020):

    • das anzuschließende Gebäude liegt im Stadtgebiet Halle (Saale)
    • ein 3-phasiger Netzanschluss ist vorhanden

    Das Angebot ist gültig für:

    • Netzanschlüsse von Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften an das Niederspannungsnetz
    • einen HA-Kabelquerschnitt von min. 4 x 25 mm²
    • eine HA-Absicherung von min. 3 x 50 A
    • eine maximale Leistungsaufnahme der Wärmepumpe von 10 kW

    Ihr Angebotsvorteil: 

    • Ihr Baukostenzuschuss für die Leistungserhöhung beträgt 0 €.

    Die Angebote sind freibleibend. Mit dem individuellen Netzanschlussvertrag erhalten Sie nach Vorliegen aller notwendiger Informationen Ihr konkretes und rechtlich verbindliches Angebot zur Herstellung des Netzanschlusses.

Anschluss Niederspannung und Mittelspannung

Wir errichten für Sie einen Hausanschluss nach Ihren Wünschen und berücksichtigen auch technische und gesetzliche Erfordernisse. Besonders interessant ist der Mehrsparten-Hausanschluss. Alle gewünschten Medien werden von unseren Fachleuten durch nur eine Kernbohrung in Kellerwand oder Bodenplatte des Hauses installiert. Dadurch ist ein geringer Platzbedarf für alle Übergabeplätze im Anschlussraum garantiert. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Netzanschluss im Mittelspannungsnetz der Energieversorgung Halle Netz GmbH zu beantragen.

Antrag Netzanschluss Strom
Bearbeitungshinweise Antrag Netzanschluss Strom

Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig,
etwa 8 Wochen bevor Sie die Anschlüsse benötigen,

  • per E-Mail an: anschluesse@netzhalle.de,
  • per Post an Energieversorgung Halle Netz GmbH, Postfach 100 160, 06140 Halle.
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Der Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge hängt von der örtlich verfügbaren Netzanschlusskapazität ab und bedarf der Anmeldung bzw. der Zustimmung des Netzbetreibers. Sprechen Sie uns deshalb bereits frühzeitig im Planungsprozess an. Für die Anmeldung ist neben dem Antrag Netzanschluss Strom das entsprechende Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge einzureichen. Mit der Bereitstellung der erforderlichen Leistung für die Ladeeinrichtungen können dem Anschlussnehmer ggf. Kosten für die Erweiterung des vorgelagerten Netzes entstehen.

Um für Sie hohe Kosten für Anschlussleistung und mögliche Netzengpässe zu vermeiden, empfehlen wir die benötigte Ladeleistung von Ihrem Elektroinstallationspartner für den tatsächlichen Bedarf ermitteln zu lassen.

Für den Anschluss der Ladeeinrichtung gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz.

Checkliste für den Netzanschluss Ihrer Ladeeinrichtung

Netzanschlussvertrag

Zur Bestätigung Ihres Antrages auf einen Netzanschluss, schließen wir mit Ihnen einen Netzanschlussvertrag ab. Dieser regelt alle relevanten technischen und kommerziellen Bedingungen für die Installation und Inbetriebsetzung Ihres Netzanschlusses.

Mustervertrag - Netzanschlussvertrag/ Niederspannung

Mustervertrag – Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Mustervertrag – Netzanschlussvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage (in höhere Spannungsebenen)

Anschlussnutzung

Vom Netzanschlussvertrag zu unterscheiden ist der Anschlussnutzungsvertrag. Unter einer Anschlussnutzung ist die Nutzung des Netzanschlusses durch Entnahme von Elektrizität zu verstehen.

Im Bereich der Niederspannung kommt ein Anschlussnutzungsvertrag gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zwischen einem Anschlussnutzenden und dem Netzbetreiber allein durch die Entnahme von Energie aus dem Netz des Netzbetreibers zustande. Es bedarf somit auf der Niederspannungsebene nicht des gesonderten Abschlusses eines Anschlussnutzungsvertrages zwischen Anschlussnutzenden und Netzbetreiber.

Im Bereich der Mittel- und Hochspannung ist wegen fehlender gesetzlicher Regelungen der Abschluss eines gesonderten Anschlussnutzungsvertrages zwischen dem jeweiligen Anschlussnutzenden und dem Netzbetreiber notwendig, um beispielsweise technische Einzelheiten zur Anschlussnutzung oder zur Haftung vertraglich zu vereinbaren.

Mustervertrag – Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Mustervertrag – Anschlussnutzungsvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage (in höhere Spannungsebenen)

Relevante Verordnungen und Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Ergänzende Bedingungen zur NAV
Preisblatt ergänzende Bedingungen Strom, gültig ab 1. Januar 2022
Technische Mindestanforderungen (TMA) im Niederspannungungsnetz
TAB 2019 - gültig ab 01.02.2020
Ergänzung zur TAB 2019 - gültig ab 01.05.2023
Hinweise zu Kapitel 11 der Technischen Anschlussbedingungen 2019
Anschlussbedingungen für Nachtspeicheranlagen
Anschlussbedingungen für Wärmepumpenanlagen


Technische Mindestanforderungen (TMA) im Mittelspannungsnetz
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) in höheren Spannungsebenen (AGB Anschluss Strom – Entnahme)
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage in höheren Spannungsebenen (AGB Anschluss Strom – Entnahme und Einspeisung)

Mustervertrag - Netzanschlussvertrag/ Niederspannung
Mustervertrag – Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Mustervertrag – Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Mustervertrag – Netzanschlussvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage (in höhere Spannungsebenen)
Mustervertrag – Anschlussnutzungsvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage (in höhere Spannungsebenen