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Einspeisung

Sie wollen Strom in das Netz der Energieversorgung Halle Netz GmbH einspeisen? Auf unserer Internetseite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Anmeldung und zum Anschluss, Betrieb und Vergütung Ihrer geplanten Erzeugungsanlage.

Die eine Möglichkeit der Stromerzeugung erfolgt nach EEG (Erneuerbare-Energie-Gesetz), also auf der Grundlage von regenerativen Energien wie Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse.

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Eine weitere Möglichkeit ist die Stromerzeugung im Sinn des KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz). Dieses Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von erzeugtem Strom aus Kraftwerken, die mit Stein- oder Braunkohle, Abfall, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Hinweis:
Erzeugungsanlagen werden entweder nach dem EEG oder nach dem KWKG gefördert. Eine Doppelförderung nach EEG- und KWK-Gesetz ist nach KWKG § 2 ausgeschlossen. Bei EEG-Erzeugungsanlagen dürfen ausschließlich Erneuerbare Energien oder Grubengas eingesetzt werden. Eine Mischfeuerung oder alternierender Betrieb mit konventionellen Brennstoffen ist nicht zulässig.