Erzeugungsanlagen

Navigieren Sie sich durch unsere Top-Leistungen & Services indem Sie rechts auf die Plattformbilder klicken.

Einspeisung

Sie wollen Strom in das Netz der Energieversorgung Halle Netz GmbH einspeisen? Auf unserer Internetseite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Anmeldung und zum Anschluss, Betrieb und Vergütung Ihrer geplanten Erzeugungsanlage. Die Allgemeinen Bedingungen der Energieversorgung Halle Netz GmbH für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen an das Netz der Allgemeinen Versorgung (ABE) und zugehörige Formulare, finden Sie in unseren Downloads unter Erzeugungsanlagen. 

Die eine Möglichkeit der Stromerzeugung erfolgt nach EEG (Erneuerbare-Energie-Gesetz), also auf der Grundlage von regenerativen Energien wie Wasser- und Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder Biomasse.

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Eine weitere Möglichkeit ist die Stromerzeugung im Sinn des KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz). Dieses Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von erzeugtem Strom aus Kraftwerken, die mit Stein- oder Braunkohle, Abfall, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Hinweis:
Erzeugungsanlagen werden entweder nach dem EEG oder nach dem KWKG gefördert. Eine Doppelförderung nach EEG- und KWK-Gesetz ist ausgeschlossen. Bei EEG-Erzeugungsanlagen dürfen ausschließlich Erneuerbare Energien oder Grubengas eingesetzt werden. Eine Mischfeuerung oder alternierender Betrieb mit konventionellen Brennstoffen ist nicht zulässig.

Anschluss & Anmeldung

Ob Photovoltaikanlage, steckerfertiges Balkonkraftwerk oder andere Erzeugungsanlagen – wir unterstützen Sie bei Anmeldung und Netzanschluss. Einfach, transparent und zuverlässig.
Sparschwein auf einen Tisch, es liegen viele Münzen um das Sparschwein

Vergütung

Vergütung der Einspeisung: Für selbst erzeugten Strom, der ins Netz eingespeist wird, besteht ein Anspruch auf eine gesetzlich geregelte Vergütung. Grundlage sind die jeweils geltenden Bestimmungen, etwa nach EEG oder KWK-Gesetz.
Logo des Marktstammdatenregister auf weißem Hintergrund

Marktstammdatenregister

Alle Stromerzeugungsanlagen müssen zentral bei der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Registrierung ist verpflichtend und bildet die Grundlage für einen rechtssicheren Netzanschluss und die Einspeisevergütung.
Brille, Taschenrechner, Laptop und Geld liegen gemeinsam auf einem Schreibtisch

Direktvermarktung

Erzeugungsanlagen können ihren Strom direkt vermarkten. Dazu ist eine Anmeldung bei einem Direktvermarkter nötig. So wird die Einspeisung planbar und gesetzeskonform abgerechnet.
Jemand schreibt etwas in ein Notizbuch, auf der linken Seite stehen Laptop und Handy

Preisblätter und Downloads

Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick – von Formularen und Verträgen bis zu technischen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben. Jetzt bequem downloaden und immer auf dem aktuellen Stand bleiben.