Unverbindliche Prognose des Preisniveaus der durchschnittlichen Netzentgelte für Strom
Die an dieser Stelle veröffentlichten Prognosewerte stellen weder ein verbindliches Preisblatt noch ein Angebot, eine Zusage oder eine Garantie dar. Bei den dargestellten Preisen und Entwicklungen handelt es sich um freiwillige und unverbindliche Orientierungswerte. Ein Rechtsanspruch folgt daraus ausdrücklich nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils für das betreffende Kalenderjahr veröffentlichten Netzentgelte.
Der Durchschnittspreis 2026 basiert auf den ab 01.01.2026 gültigen Netzentgelten der Energieversorgung Halle Netz GmbH. Keine Berücksichtigung fanden die 2026 geltende Umsatzsteuer, gesetzlichen Umlagen und Konzessionsabgaben. Er wurde verbrauchsgewichtet unter Einbeziehung der prognostizierten zulässigen Erlöse sowie der Gesamtabsatzmenge des Jahres 2026 ermittelt. Diese wurden der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Erfüllung des § 28 Nr. 1, 3 und 4 ARegV mitgeteilt.
Die zum 01.01.2026 ermittelten zulässigen Erlöse basieren auf den zu diesem Zeitpunkt bekannten Festlegungen, Beschlüssen, Anträgen und Anhörungsständen sowie den Hinweisen der BNetzA zur Ermittlung der Erlösobergrenze. Grundlage bildet der erlassene Bescheid zur Festsetzung der Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode (bis 2028). Gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ARegV erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres eine Anpassung der Erlösobergrenze. Im Rahmen der Ermittlung der Netzentgelte 2026 wurde zunächst auf die Verbrauchsdaten des Geschäftsjahres 2024 zurückgegriffen. Soweit gesicherte Erkenntnisse für das Jahr 2026 vorlagen, wurden diese in der Mengendeklaration berücksichtigt. Die prognostizierte Gesamtabsatzmenge wurde über alle Kundengruppen und Netzebenen gebildet.
Der ab 2027 ermittelte Preisniveauindex basiert auf den im Juni 2026 für das jeweilige Jahr prognostizierten Erlösobergrenzen und Verbrauchsmengen der Letztverbraucher. Wesentliche Einflussfaktoren sind u.a. die Kosten des vorgelagerten Stromnetzes der MITNETZ Strom GmbH. Diese wurden für den gesamten Betrachtungszeitraum mit den für das Jahr 2026 veröffentlichten Netzentgelte der MITNETZ Strom GmbH berechnet.
Des Weiteren kommt der Position der Vergütung für vermiedene Netznutzung eine besondere Rolle zu. Im Februar 2026 hat die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur die finale Festlegung zur Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Einspeisung bis 2028 veröffentlicht. Ab dem Jahr 2029 entfallen die Entgelte vollständig.
Während sich die Effizienzanforderungen an Netzbetreiber weiter erhöhen, erfordern andererseits die Energiewende, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, die Digitalisierung der Netze sowie der Ausbau und die Transformation der Infrastruktur erhebliche Investitionen und zusätzliche Ressourcen.
Die regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für Netzbetreiber befinden sich weiterhin in einem tiefgreifenden Wandel. Die getroffenen Annahmen und Prognosen berücksichtigen die derzeit bekannten gesetzlichen, regulatorischen und marktseitigen Rahmenbedingungen. Aufgrund des Zeithorizontes und der nicht belastbar abschätzbaren Auswirkungen der Neuordnung der Anreizregulierung auf z. B. Kostenstrukturen, Erlöse und Kundenverhalten nimmt ab 2029 die Unsicherheit der ermittelten Werte weiter zu.
| Durchschnittspreis | Preisniveauindex | ||||||||||
| 20261 ct/kWh |
2026 Basisjahr |
2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 | 2033 | 2034 | 2035 | 2036 |
| 9,05 | 100,00 | 100,26 | 101,15 | 113,31 | 113,31 | 115,08 | 116,84 | 121,04 | 129,11 | 130,22 | 131,55 |
1Der Durchschnittspreis 2026 versteht sich netto, ohne der 2026 geltenden Umsatzsteuer, gesetzlichen Umlagen und Konzessionsabgaben.