Zugangsbedingungen für Dritte im Netzgebiet
Messstellenbetreiberrahmenverträge Strom und Gas
Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen vom 23.08.2017 jeweils einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom und Gas , die gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MsbG zwischen Netzbetreiber und einem von diesem personenverschiedenen Messstellenbetreiber (MSB) abzuschließen sind, festgelegt. Der bis dahin festgelegte Messrahmenvertrag wird wegen des Entfalls der isolierten Beauftragung der Messdienstleistung aufgehoben.
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