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Messstellenbetriebsgesetz

Informationen zum neuen Messstellenbetriebsgesetz

Am 2. September 2016 wurde das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. In diesem Zusammenhang ist unter anderem das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die schrittweise Installation von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Mit dem MsbG wird die Rolle des Messstellenbetreibers neu definiert. Der Messstellenbetrieb ist nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers.

Die Ausstattung aller Messstellen mit modernen Messeinrichtungen hat bis zum Jahr 2032 zu erfolgen. Neubauten und Gebäude mit größeren Renovierungen sind bis zu deren Fertigstellung auf moderne Messeinrichtungen umzurüsten.

Die Energieversorgung Halle Netz GmbH wird als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach § 3 MsbG agieren, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung durch den Anschlussnutzenden oder den Anschlussnehmenden gemäß §5 bzw. 6 MsbG getroffen wird. In dieser Rolle wird sie die Aufgaben nach dem Messstellenbetriebsgesetz übernehmen und zielgerichtet in den nächsten Jahren die Ausstattung der Messstellen vornehmen.

Informationspflichten gemäß Messstellenbetriebsgesetz

FAQ zum Messstellenbetriebsgesetz


Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ab 1.1.2025

Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ab 1.1.2024

Preisblatt für Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 1.10.2022